Schon heute an morgen denken. Es gibt sinnvolle Vorkehrungen, die Sie treffen können, um Fälle, in denen Sie nicht mehr Ihren Willen klar artikulieren können, in Ihrem Sinne zu regeln. Damit helfen Sie allen an ihrer medizinischen Versorgung und pflegerischen Betreuung beteiligten Professionen und vor allen Ihren Angehörigen. Wir empfehlen: Gehen Sie das Thema an, fragen Sie sich, was Sie in solchen Situationen möchten und – ganz wichtig – sprechen Sie darüber auch mit Ihren Angehörigen.
Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Erstellung der entsprechenden Unterlagen, denn gerade bei der Festlegung von Regelungen ist es notwendig, auf der Grundlage Ihres Willens klar und eindeutig zu formulieren.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung legen Sie für den Fall einer Einwilligungsunfähigkeit schriftlich fest, wie Ihre Gesundheitsversorgung aussehen soll, also ob Sie in bestimmte Untersuchungen Ihres Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen oder diese untersagen.
https://gesund.bund.de/vorsorge-fuer-den-ernstfall#vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht geben Sie eine Vertrauensperson für den Fall Ihrer Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit in gesundheitlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten Vollmacht, Sie zu vertreten. Der Bevollmächtigte ist damit Vertreter Ihres Willens und hat die Aufgabe diesem Ausdruck und Geltung zu verschaffen.
Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung (bund.de)
Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung ist eine für das Vormundschaftsgericht bestimmte Willensäußerung von Ihnen für den Fall der Anordnung einer Betreuung. Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn Sie infolge einer Krankheit ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können und deshalb ein Betreuer bestellt werden muss.
Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung (bund.de)
Wir möchten Sie mit unserer hausärztlichen Kompetenz gerne dabei begleiten. Unter den oben angegebenen Links finden Sie bereits viele hilfreiche Informationen. Die Vorlagen sind jedoch oft sehr allgemein gehalten und nur als grobe Orientierung gedacht. Bei Verwendung sollte unbedingt eine Anpassung auf Ihre individuelle Situation erfolgen.
Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und die Personen, die durch Sie bevollmächtigt werden sollen, um alle Fragen zu beantworten und Sie zu beraten. Sprechen Sie uns gerne an!