IHRE HAUSARZTPRAXIS

FÜR DIE GANZE FAMILIE

IHRE HAUSARZT­PRAXIS FÜR DIE GANZE FAMILIE

Beratung zur Patienten-verfügung und Vorsorge-vollmacht (IGeL)

In unserem Leistungsspektrum

Schon heute an morgen denken. Es gibt sinnvolle Vorkehrungen, die Sie treffen können, um Fälle, in denen Sie nicht mehr Ihren Willen klar artikulieren können, in Ihrem Sinne zu regeln. Damit helfen Sie allen an ihrer medizinischen Versorgung und pflegerischen Betreuung beteiligten Professionen und vor allen Ihren Ange­hörigen. Wir empfehlen: Gehen Sie das Thema an, fragen Sie sich, was Sie in solchen Situationen möchten und – ganz wichtig – sprechen Sie darüber auch mit Ihren Angehörigen.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Erstellung der entsprechenden Unter­lagen, denn gerade bei der Festlegung von Regelungen ist es notwendig, auf der Grund­lage Ihres Willens klar und eindeutig zu formulieren.

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung legen Sie für den Fall einer Einwilligungsunfähigkeit schriftlich fest, wie Ihre Gesund­heits­versor­gung aussehen soll, also ob Sie in bestimmte Untersuchungen Ihres Gesundheits­zu­standes, Heil­behand­lungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen oder diese untersagen.

https://gesund.bund.de/vorsorge-fuer-den-ernstfall#vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht geben Sie eine Vertrauens­person für den Fall Ihrer Geschäfts- und/oder Einwilligungs­unfähig­keit in gesundheitlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten Vollmacht, Sie zu vertreten. Der Bevollmächtigte ist damit Vertreter Ihres Willens und hat die Aufgabe diesem Ausdruck und Geltung zu verschaffen.

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung (bund.de)

Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung ist eine für das Vormundschaftsgericht bestimmte Willens­äußerung von Ihnen für den Fall der Anord­nung einer Betreuung. Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn Sie infolge einer Krankheit ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können und deshalb ein Betreuer bestellt werden muss.

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung (bund.de)

Wir möchten Sie mit unserer hausärztlichen Kompetenz gerne dabei begleiten. Unter den oben angegebenen Links finden Sie bereits viele hilfreiche Informationen. Die Vorlagen sind jedoch oft sehr allgemein gehalten und nur als grobe Orientierung gedacht. Bei Verwendung sollte unbedingt eine Anpassung auf Ihre individuelle Situation erfolgen.

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und die Personen, die durch Sie bevollmächtigt werden sollen, um alle Fragen zu beant­worten und Sie zu beraten. Sprechen Sie uns gerne an!